Lichtverschmutzung durch Laserbeamer

 

Der Beobachtungsplatz der Astronomischen Arbeitsgemeinschaft der VHS Buxtehude liegt südlich von Buxtehude. Der Blick nach Süden, Osten und Westen geht bis etwa 5° über den Horizont herunter. Im Norden steht eine Baumreihe, so daß für den Blick bis zum Nordhorizont Lücken zwischen den Bäumen aufgesucht werden müssen. Im Norden stört die Lichterkuppel von Buxtehude, im Nordosten die von Hamburg, insbesondere die vom Hamburger Hafen, ganz massiv. In Richtung Süden war der Blick leidlich ungetrübt.

War! Vor einigen Monaten nämlich kam der Betreiber einer Diskothek, die sich etwa in südlicher Richtung von unserem Beobachtungsplatz aus befindet, auf die Idee, daß er einen Laserbeamer installieren müsse, um mehr Gäste anzulocken. Wegen der schlechten Witterung hier oben in der Nähe von Hamburg waren wir im Frühjahr und Sommer 1999 kaum auf dem Beobachtungsplatz, so daß es uns nicht allzu sehr störte. Aber es war abzusehen, daß es zum Herbst und im Winter stören würde. Wir erkundigten uns beim VdS, welche Möglichkeiten und Erfahrungen es mit Laserbeamern von Diskotheken gibt.

Wir erfuhren, daß Laserbeamer genehmigungspflichtig sind und vom Landkreis genehmigt werden müssen. Viele Diskothekenbetreiber wissen dieses aber nicht, und so versäumen sie, eine Genehmigung zu beantragen. Es soll aber auch Kommunen und Landkreise geben, die davon nichts wissen.

Wir haben daraufhin das Gespräch mit dem Diskothekenbetreiber gesucht und folgenden Kompromiß finden können. Immer, wenn wir beobachten wollen, rufen wir kurz an, und der die Diskothek schaltet den Laserbeamer ab. Wenn wir den Beobachtungsplatz wieder verlassen, rufen wir wieder an, damit die Diskothek den Laserbeamer wieder einschalten kann. Bis jetzt funktioniert dies tadellos, obwohl wir zunächst skeptisch waren, weil sich der Diskothekenbetreiber natürlich nicht begeistert davon war, den Laserbeamer abschalten zu sollen.

 

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